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Was Sie über den Treppenlift-Zuschuss wissen sollten

  • Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
    Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5).

  • Je mehr Personen im Haushalt pflegebedürftig sind, desto höher der Gesamtzuschuss.
    Beispiel: 2 Personen mit Pflegegrad = bis zu 8.360 € Förderung.

  • Der Zuschuss ist Teil der sogenannten „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ – also Umbauten, die den Alltag erleichtern oder sicherer machen.

  • Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.
    Viele Fachfirmen übernehmen die Antragstellung auf Wunsch komplett.

  • Die Förderung wird nicht zurückgezahlt und ist unabhängig vom Einkommen.
    Sie dient ausschließlich der Verbesserung von Mobilität und Selbstständigkeit.

  • Der Zuschuss kann die Treppenlift-Kosten erheblich reduzieren – oft sinkt der Eigenanteil dadurch um 30–70 %.

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