Was Sie über den Treppenlift-Zuschuss wissen sollten
-
Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5). -
Je mehr Personen im Haushalt pflegebedürftig sind, desto höher der Gesamtzuschuss.
Beispiel: 2 Personen mit Pflegegrad = bis zu 8.360 € Förderung. -
Der Zuschuss ist Teil der sogenannten „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ – also Umbauten, die den Alltag erleichtern oder sicherer machen.
-
Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.
Viele Fachfirmen übernehmen die Antragstellung auf Wunsch komplett. -
Die Förderung wird nicht zurückgezahlt und ist unabhängig vom Einkommen.
Sie dient ausschließlich der Verbesserung von Mobilität und Selbstständigkeit. -
Der Zuschuss kann die Treppenlift-Kosten erheblich reduzieren – oft sinkt der Eigenanteil dadurch um 30–70 %.